AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundeschule „Andoggen“, Inhaberin Berit Kaspar, Weidenweg 16, 16547 Birkenwerder

§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)


Mit der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch die Ausbilderin und den AG / Hundeführer kommt der Vertrag verbindlich zustande.

§ 2 Bezahlung


Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. In der vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.

§ 3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch AG / Hundeführer


Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den AG / Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Dies gilt nicht, wenn der der AG / Hundeführer den Kurs aufgrund eines Umstandes abbricht, den er nicht zu vertreten hat.

§ 4 Teilnahmeausschluss


Läufige Hündinnen sind - außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Ausbilderin - von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.

§ 5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten


Die Ausbilderin kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der AG / der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Ausbilderin widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der Ausbilderin mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte.

§ 6 Absage von Einzeltrainingsstunden


Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens 3 Werktage vor dem Termin in bar bezahlt werden oder auf dem Konto der Hundeschule Andoggen (Kto. 0336215130; BLZ 50010517) gut geschrieben sein. Erst bei vollständiger Bezahlung bzw. dem Nachweis dieser kann das Training durchgeführt werden.

Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist die Ausbilderin mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht und hat der AG/ Hundeführer die Nichteinhaltung des vereinbarten Termins zu vertreten, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. § 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.


§ 7 Absage von Trainingseinheiten eines Kurses / Gruppentrainingseinheiten


Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden, verfällt diese ersatzlos.


§ 8 Haftung der Ausbilderin und des AG / des Hundeführers


Die Ausbilderin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet die Ausbilderin auch für Fahrlässigkeit. Die Ausbilderin haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den AG / den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Ausbilderin haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der AG / der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.

§ 9 Mitwirkungspflicht


Der AG / der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der Ausbilderin zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der AG / der Hundeführer an die Anweisungen der Ausbilder/in hält.

§ 10 Ausbildungsfragebogen


Der AG / Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.


§ 11 Bild- und Videoaufzeichnungen


Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses aufgenommenes Bild- oder Videomaterial auf der Internetseite „www.andoggen.de“ sowie bei Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.

§ 12 Termine


Die konkreten Kurstermine ergeben sich aus der Anlage 1 des Vertrages bzw. werden mit einem zeitlichen Vorlauf von jeweils mindestens einer Woche im Internet unter „www.andoggen.de“ bekannt gemacht oder sind telefonisch zu erfragen.

§ 13 Erfolgsgarantie


Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg nicht zuletzt auch von dem AG/dem Hundeführer und natürlich auch von dem Hund abhängt.


§ 14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 15 Gerichtsstand


Der Gerichtsstand ist Oranienburg.